Rechen­modell basierend auf § 32a EStG · Altersvorsorge­reform­gesetz 2026 · Stand Mai 2026 · Verordnung zum Standardprodukt ausstehendModell-Version 0.5 · Hash f73d257 · offen einsehbar ↗
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Reform 2027 · 12 min

Das Altersvorsorgedepot, in Ruhe erklärt

Was ab 2027 gilt, wie die Förderung funktioniert und welche Annahmen wir treffen, wo das Gesetz Spielraum lässt.

Holzwaage zwischen niedrigem und hohem Steuersatz, Schriftzug Altersvorsorgedepot auf Messingschild

Das Altersvorsorgedepot, in Ruhe erklärt

Stand: Mai 2026. Dieser Text wird aktualisiert, sobald die ergänzenden Verordnungen und die Verwaltungspraxis der Zulagenstelle vorliegen.

Es gibt Finanzthemen, die man am besten in Ruhe einmal richtig versteht, statt sie zwölfmal halb zu überfliegen. Das Altersvorsorgedepot ist so eines. Ab dem 1. Januar 2027 löst es die Riester-Rente als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt ab — und anders als bei vielen Reformankündigungen der letzten Jahre ist dieses Gesetz tatsächlich beschlossen, nicht nur geplant.

Dieser Artikel erklärt das Altersvorsorgedepot so, wie wir es selbst erklärt bekommen wollen würden: ohne Werbe-Superlative, ohne Panikmache, mit klaren Zahlen — und mit ehrlichen Hinweisen dort, wo das Gesetz noch Detailfragen offen lässt.

Annahme für beide Szenarien: voller geförderter Eigen­beitrag von 1.800 €/Jahr pro Person — genau der Betrag, der die maximale Grund­zulage von 540 auslöst.

Solo zählt allein die Grund­zulage. Über 37 Jahre summiert sie sich auf 19.980 Förderung — obendrauf zu deinen 66.600 Eigen­beitrag.

Wie sich das zusammensetzt
Eigenbeitrag37 × 1.80066.600
Grundzulage37 × 54019.980
Gesamt im Depot86.580

Zu zweit mit zwei Kindern stapeln sich zwei Grund­zulagen plus Kinder­zulage. Über 37 Jahre sind das 54.960 Förderung — zu euren 133.200 Eigen­beitrag.

Wie sich das zusammensetzt
Eigenbeitrag (2 Personen)37 × 1.800 € × 2133.200
Grundzulage (2 Personen)37 × 540 € × 239.960
Kinderzulage (2 Kinder)25 × 300 € × 215.000
Gesamt im Depot188.160

Stand: Mai 2026. Laufzeit 37 Jahre (Alter 30 bis 67), Kinder­zulage über 25 Jahre Kindergeld-Anspruch. Beträge nominal, ohne Rendite/Zinseszins.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Du zahlst eigenes Geld ein, der Staat legt Zulagen obendrauf, und das gesamte Kapital wird in Fonds und ETFs investiert — mit bis zu 100 % Aktienquote. Es gibt keine Beitragsgarantie. Genau dieser Verzicht ist der entscheidende Unterschied zu Riester: Ohne Garantiezwang darf das Geld voll am Kapitalmarkt arbeiten.

Die Kernzahlen, Stand Mai 2026:

  • Start: 1. Januar 2027. Depots können nicht früher eröffnet werden.
  • Grundförderung: 50 Cent pro eingezahltem Euro auf die ersten 360 € im Jahr, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 € Eigenbeitrag. Bei vollen 1.800 € Eigenbeitrag ergibt das 540 € Zulage pro Jahr.
  • Maximaler Eigenbeitrag: 6.840 € pro Vertrag und Jahr. Zwei Verträge sind erlaubt — die Förderung gibt es aber nur einmal auf die ersten 1.800 €.
  • Kostendeckel: Das gesetzlich vorgeschriebene Standardprodukt darf maximal 1 % Effektivkosten pro Jahr kosten. Für frei gewählte Depots gilt dieser Deckel nicht.
  • Wer förderberechtigt ist: Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten — und neu: alle Selbstständigen.

Wenn du nur diese Zahlen mitnimmst, hast du das Wesentliche. Der Rest dieses Textes erklärt, was dahintersteckt und für wen es sich wie stark lohnt.

Wie es zu dieser Reform kam

Die Idee stammt nicht aus dem Nichts. Schon die FDP legte im September 2024 einen Entwurf für ein gefördertes Altersvorsorgedepot vor. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im November 2024 blieb der Entwurf zunächst liegen. Die nachfolgende Koalition aus CDU/CSU und SPD griff das Vorhaben wieder auf, das Bundeskabinett beschloss im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf, im März 2026 einigten sich die Koalitionsfraktionen auf die letzten Details — und besserten dabei spürbar nach.

Der Bundestag verabschiedete das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 final zu. Damit ist die Sache rechtlich entschieden. Was jetzt noch fehlt, sind Detail-Verordnungen und die konkrete Verwaltungspraxis — dazu unten mehr.

Der Hintergrund ist das bekannte demografische Problem: Immer mehr Menschen beziehen Rente, immer weniger zahlen ein. Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule, aber die Lücke zwischen letztem Gehalt und Rente wächst. Die Reform soll die private dritte Säule wiederbeleben, nachdem Riester als gescheitert gilt — zu teuer, zu kompliziert, zu renditeschwach durch den Garantiezwang.

Wie die Förderung funktioniert

Hier lohnt es sich, genau hinzusehen, denn die Förderlogik entscheidet darüber, ob sich das Depot für dich rechnet.

Die Grundzulage

Der Staat zahlt eine gestaffelte Zulage auf deine Eigenbeiträge:

  • Auf die ersten 360 € im Jahr: 50 Cent pro Euro — also bis zu 180 € Zulage.
  • Auf den Bereich von 361 € bis 1.800 €: 25 Cent pro Euro — also bis zu 360 € zusätzlich.

In Summe ergibt das maximal 540 € Grundzulage pro Jahr, wenn du den vollen geförderten Eigenbeitrag von 1.800 € leistest. Zum Vergleich: Bei Riester lag die Grundzulage bei 175 € im Jahr. Die neue Förderung ist also gut dreimal so hoch.

Wichtig: Oberhalb von 1.800 € Eigenbeitrag gibt es keine direkte Zulage mehr. Du kannst zwar bis 6.840 € pro Vertrag einzahlen, aber der Teil über 1.800 € wird nur noch über den Steuerstundungseffekt belohnt, nicht über Zulagen.

Die Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr dazu. Entscheidend ist eine Verbesserung aus dem März-2026-Kompromiss: Die volle Kinderzulage wird schon bei 25 € Eigenbeitrag im Monat erreicht. Im ursprünglichen Entwurf waren dafür 100 € monatlich nötig. Für Familien mit kleinem Einkommen ist das der vielleicht wichtigste Punkt der ganzen Reform.

Eine Familie mit zwei Kindern erhält bei 300 € Eigenbeitrag im Jahr eine Kinderzulage von 600 € — zusätzlich zur Grundzulage.

Berufseinsteiger-Bonus und Selbstständige

Über Grund- und Kinderzulage hinaus kennt das Gesetz zwei weitere Punkte:

  1. Berufseinsteiger-Bonus: Wer das Depot vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage (§ 84 Satz 2 EStG).
  2. Förderung für Selbstständige: Erstmals sind auch Selbstständige und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht voll förderberechtigt — der vielleicht größte strukturelle Fortschritt der Reform, weil diese Gruppe bisher komplett außen vor war.

Die Günstigerprüfung

Für Menschen mit höherem Einkommen gibt es zusätzlich den Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft automatisch — die sogenannte Günstigerprüfung —, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulagen. Wenn ja, wird die Differenz über die Steuererklärung erstattet. Du musst dich also nicht entscheiden; der für dich bessere Weg wird angewandt.

Wie genau der Grenzsteuersatz dein Förderprofil verschiebt, erklären wir in einem eigenen, ausführlichen Artikel — das ist zu wichtig, um es hier in zwei Sätzen abzuhandeln.

Der Kostendeckel — und warum er nur die halbe Wahrheit ist

Jeder Anbieter muss verpflichtend ein Standardprodukt anbieten: zwei vorausgewählte Fonds, ein risikoärmerer und ein chancenorientierter, deren Aufteilung du anpassen kannst. Für dieses Standardprodukt gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1 % Effektivkosten pro Jahr.

Im ursprünglichen Entwurf waren 1,5 % vorgesehen. Verbraucherschützer forderten 0,5 %, die Versicherungsbranche wollte bei 1,5 % bleiben — der Kompromiss landete bei 1 %. Das klingt nach einer kleinen Zahl. Über 40 Jahre Spardauer ist es das nicht.

Eine Modellrechnung macht es greifbar: Wer 40 Jahre lang 150 € im Monat einzahlt, 6 % Rendite pro Jahr erzielt und im Ruhestand 26 % Steuer zahlt, hat bei sehr günstigen Fondskosten von 0,2 % am Ende rund 274.000 € nach Steuern. Reizt ein Anbieter den Kostendeckel von 1 % voll aus, bleiben nur rund 221.000 € — über 50.000 € weniger. Bei gleichem Einsatz, gleicher Rendite, gleicher Laufzeit. Der einzige Unterschied: die Kosten.

Und hier ist der Punkt, den die Werbung gern verschweigt: Der Kostendeckel gilt nur für das Standardprodukt. Wählst du im Depot selbst einen günstigen, breit gestreuten ETF — ein global anlegender Indexfonds kostet typischerweise 0,1 bis 0,2 % pro Jahr —, bist du ohnehin weit unter dem Deckel. Anbieter dürfen daneben auch teurere Produkte mit Beratung anbieten, für die der Deckel nicht greift.

Anders gesagt: Der Kostendeckel schützt vor allem die Einsteiger, die das Standardprodukt nehmen, weil sie sich nicht selbst kümmern wollen. Genau diese Gruppe zahlt am Ende am meisten. Wer sich 15 Minuten Zeit nimmt, selbst einen günstigen ETF auszuwählen, spart über die Laufzeit einen fünfstelligen Betrag. Diesen Unterschied sichtbar zu machen, ist einer der Gründe, warum wir den Rechner gebaut haben.

Altersvorsorgedepot oder Riester — was wird aus bestehenden Verträgen?

Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, ist die wichtigste Nachricht zuerst: Nichts passiert automatisch, und kündigen ist fast immer falsch.

Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz. Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter — Grundzulage 175 €, Kinderzulage wie gehabt. Neue Riester-Verträge können ab dem 1. Januar 2027 allerdings nicht mehr abgeschlossen werden.

Du hast grundsätzlich drei Wege:

  1. Vertrag behalten, alte Förderung weiternutzen. Sinnvoll vor allem für Geringverdiener mit mehreren Kindern, bei denen die festen Riester-Kinderzulagen unabhängig von der Sparrate vorteilhaft sein können.
  2. In die neue steuerliche Förderung wechseln, den Vertrag aber sonst behalten.
  3. In einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen wechseln — möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Achtung: Dabei können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Was du auf keinen Fall tun solltest: kündigen. Bei einer Kündigung musst du sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Für die meisten Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen ist ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot wegen der niedrigeren Kosten und der höheren Renditechancen attraktiv. Aber das ist eine Rechnung, kein Automatismus — sie hängt von Einkommen, Kindern, Vertragsalter und Kostenstruktur des Altvertrags ab. Wir behandeln diese Entscheidung in einem eigenen ausführlichen Leitfaden.

Auszahlung und Besteuerung im Ruhestand

In der Ansparphase bleiben Erträge im Depot steuerfrei — es fällt keine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, Dividenden oder Umschichtungen an. Das ist der Steuerstundungseffekt: Dein Kapital bleibt vollständig investiert und der Zinseszins arbeitet ungebremst.

Der Preis dafür kommt am Ende: Die Auszahlungen im Ruhestand werden voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — nicht mit der günstigeren Abgeltungssteuer wie im normalen Depot. Für viele Menschen ist das trotzdem vorteilhaft, weil der Steuersatz im Ruhestand niedriger liegt als im Erwerbsleben. Aber es ist eine echte Abwägung, keine pauschale Sache.

Die Auszahlphase beginnt frühestens zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Vorgesehen sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan, der bis zum 85. Lebensjahr läuft.

Ehrliche Einordnung: Für wen sich das Depot wie stark lohnt

Pauschalurteile helfen niemandem. Eine grobe Orientierung:

  • Familien mit Kindern profitieren am stärksten. Grundzulage plus Kinderzulage ergeben bei niedrigem Eigenbeitrag eine sehr hohe Förderquote.
  • Berufseinsteiger haben den 200-€-Bonus und Jahrzehnte Zinseszins vor sich — gute Ausgangslage.
  • Selbstständige erhalten erstmals überhaupt Zugang zu staatlich geförderter Altersvorsorge dieser Art. Das ist ein struktureller Gewinn.
  • Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz profitieren über die Günstigerprüfung und die steuerfreie Ansparphase auf ungeförderte Beiträge.
  • Geringverdiener im Bürgergeld-Bezug oder mit drohender Grundsicherung im Alter sollten genau hinsehen. Hier gibt es einen unbequemen Effekt: Wer im Alter Grundsicherung bezieht, dem kann eigene Vorsorge angerechnet werden — die Förderung kann dann teilweise verpuffen. Das ist kein Detail, sondern eine echte Schwäche der Reform, über die wir nicht hinwegreden.

Was noch nicht abschließend geklärt ist

Auch wenn das Gesetz beschlossen ist, bleiben Detailfragen offen, die erst in der Praxis oder durch ergänzende Verordnungen beantwortet werden:

  • Die genaue Behandlung mittelbar zulageberechtigter Ehegatten (eigene Grundzulage, gedeckelt auf 175 €) und des Mindesteigenbeitrags (120 € im Jahr) in der Verwaltungspraxis.
  • Die konkrete Ausgestaltung des öffentlichen Standarddepots — ein staatlich getragener Träger soll ein eigenes Standardprodukt anbieten, dessen Kosten und Fondsauswahl noch nicht final feststehen.
  • Die Verwaltungspraxis der Zulagenstelle: Fristen, Antragswege, Datenübermittlung.
  • Das genaue Verhalten der Anbieter — welche Neobroker, Banken und Fondsgesellschaften zu welchen Konditionen starten, zeigt sich erst Ende 2026.

Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald belastbare Informationen vorliegen. Bis dahin kennzeichnen wir in unserem Rechner jede Annahme, die wir treffen müssen, ausdrücklich als Annahme.

So gehst du jetzt sinnvoll vor

Du musst bis 2027 nichts überstürzen — Depots lassen sich ohnehin nicht früher eröffnen. Sinnvoll ist es trotzdem, die Zeit zu nutzen:

  1. Rechnen, bevor du entscheidest. Wie hoch deine Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von Einkommen, Kindern und Sparrate ab. Genau dafür gibt es unseren Altersvorsorgedepot-Rechner.
  2. Riester-Vertrag prüfen, aber nicht kündigen. Wenn du einen hast, lohnt sich eine nüchterne Bestandsaufnahme — kein Schnellschuss.
  3. Anbieter abwarten. Erst Ende 2026 wird klar, wer das Depot zu welchen Kosten anbietet. Den Anbietervergleich gibt es bei uns, sobald reale Produkte existieren.

Häufige Fragen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Du zahlst eigenes Geld ein, der Staat legt Zulagen obendrauf, und das Kapital wird in Fonds und ETFs investiert — mit bis zu 100 % Aktienquote und ohne Beitragsgarantie. Ab dem 1. Januar 2027 löst es die Riester-Rente als gefördertes Vorsorgeprodukt ab.

Wie funktioniert die Förderung des Altersvorsorgedepots?

Es gibt zwei Förderwege, die das Finanzamt über die Günstigerprüfung automatisch vergleicht: die direkte Zulage und den Sonderausgabenabzug. Angewendet wird der für dich höhere Wert — du musst dich nicht entscheiden. Wie viel der Sonderausgabenabzug bringt, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab.

Wie viel Förderung gibt es beim Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt 50 Cent pro Euro auf die ersten 360 € im Jahr und 25 Cent pro Euro bis 1.800 € Eigenbeitrag — also bis zu 540 € im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen bis zu 300 € Kinderzulage hinzu, schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Dazu kann ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 € (Abschluss vor dem 25. Geburtstag) kommen.

Wie viel sollte ich ins Altersvorsorgedepot einzahlen?

Die volle Grundzulage von 540 € ist bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr (rund 150 € im Monat) ausgeschöpft — darüber gibt es keine zusätzliche Zulage mehr. Pro Vertrag sind bis zu 6.840 € im Jahr möglich; der Teil über 1.800 € wirkt nur noch über die steuerfreie Ansparphase, nicht über Zulagen.

Wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Die Auszahlphase beginnt frühestens zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Vorgesehen sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan, der bis zum 85. Lebensjahr läuft. Die Auszahlungen werden voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung) — nicht mit der Abgeltungssteuer.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei Tod?

Anders als bei einer Rürup-Basisrente ist das Depotvermögen vererbbar — das angesparte Kapital bleibt erhalten und geht nicht verloren. Die genaue förder- und steuerrechtliche Behandlung im Todesfall wird in der Verwaltungspraxis noch konkretisiert; prüfe vor einer Entscheidung den finalen Stand.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Am stärksten profitieren Familien mit Kindern (Grund- plus Kinderzulage), Berufseinsteiger mit langem Anlagehorizont und erstmals auch Selbstständige; Gutverdiener vor allem über den Steuervorteil und die steuerfreie Ansparphase. Ob es sich netto gegenüber einem reinen ETF-Depot lohnt, ist aber kein Automatismus — bei kurzer Laufzeit oder hohem Steuersatz im Alter kann der ETF vorne liegen.