01 · FörderungZulagen & Sonderausgabenabzug
Pro Sparjahr neu bestimmt: zweistufige Grundzulage auf den Eigenbeitrag plus Kinderzulage je förderfähigem Kind. Die Kinderzulage entfällt mit Ende des Kindergeld-Anspruchs — bis 25 in Ausbildung/Studium, sonst 18.
Grundzulage(B):
0,50 · min(B, 360) +
0,25 · max(0, min(B, 1.800) − 360)
Zulage pro Sparjahr y:
F(y) = Grundzulage(B) + min(B, 300)·K(y)
Sonderausgabenabzug & Günstigerprüfung:
V(y) = (min(B, 1.800) + F(y)) · g
Förderung(y) = max(F(y), V(y))
K(y) = Kinder im Jahr y mit
Kindergeld-Anspruch
02 · GrenzsteuerPersönlicher Steuersatz
Wir nutzen den Einkommensteuer-Tarif § 32a EStG als geschlossene Formel — keine Stufen, keine Mittelwerte. Aus deinem Brutto-Einkommen leiten wir das zu versteuernde Einkommen ab, indem wir Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgepauschale (RV/KV/PV-AN-Anteile) abziehen. Bei Zusammenveranlagung rechnen wir echtes Splitting; für die Günstigerprüfung die Differenzsteuer auf den geförderten Beitrag zuzüglich der Zulage (§ 10a Abs. 1 EStG).
zvE-Brücke:
zvE = Brutto − 1.230 − 36 − VP(Brutto)
Splitting (verheiratet):
ESt = 2 · § 32a((zvE₁ + zvE₂) / 2)
Differenzsteuer (Günstigerprüfung):
BG = min(B, 1.800) + Zulage
Vorteil = ESt(zvE) − ESt(zvE − BG)
+ Soli (Freigrenze + Milderungszone)
+ KiSt (8 % BW/BY, sonst 9 %)
03 · BesteuerungAuszahlphase & Vergleich ETF
ETF-Depot: In der Ansparphase fällt jährlich die Vorabpauschale an (§ 18 InvStG, Basiszins 3,20 % für 2026). In der Auszahlphase wird ratierlich verkauft (1/18 pro Jahr); auf den Gewinnanteil greift KapESt von effektiv 17,5 % (25 % × 70 % Teilfreistellung gem. § 20 InvStG, Aktienfonds ≥ 51 %), die bereits gezahlte Vorabpauschale wird angerechnet. Förderdepot: nachgelagerte Besteuerung des vollen Auszahlbetrags mit deinem persönlichen Rentensteuersatz — voreingestellt 26 %.
Vorabpauschale je Sparjahr:
VAP = VETF · b · (1 − t) · 0,25
b = Basiszins 3,20 % · t = 30 %
ETF-Auszahlung je Jahr (1/18):
A = VETF / 18
Steuer = A · g · 0,175 − VAPΣ / 18
g = Gewinnquote des Depots
Förderdepot (auf Gesamt):
NF = VF · (1 − sR)
sR = Rentensteuer
04 · EndvermögenMonatsiteration mit variabler Rate
Statt geschlossener Annuitäten-Formel rechnen wir monatsweise — die Sparrate ändert sich, wenn die Kinderzulage ausläuft. Eine konstante Rate würde das Endvermögen um mehrere tausend Euro überschätzen.
Iteration über alle Sparmonate m:
R(m) = (B + F(y)) / 12
V := (V + R(m)) · (1 + rₘ)
am Jahresende: V := V − Depotgebühr
rₘ = (Rendite − TER) / 12
V₀ = 0
Standardfinanzmathematik · Monatsiteration
Wo wir bewusst vereinfachen
Jedes Steuermodell ist eine Annäherung. Wir nennen die vier Stellen, an denen wir vereinfachen — damit du weißt, in welche Richtung die angezeigten Zahlen leicht abweichen können.
01Brutto → zvE über Pauschbeträge
Wir setzen Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbeträge an. Wer hohe Werbungskosten (z. B. lange Pendelstrecke), echte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend macht, hat ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen — und damit einen niedrigeren Grenzsteuersatz. Der reale Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug fällt dann etwas geringer aus.
Im Ergebnis: etwas weniger übrig als angezeigt 02Konstantes Brutto über die Spardauer
Wir indexieren dein Einkommen nicht für Karriere und Inflation. Real rutschen die meisten Sparer über die Jahrzehnte in höhere Tarifzonen — mit höherem Grenzsteuersatz steigt auch dein Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug.
Im Ergebnis: etwas mehr übrig als angezeigt 03Rentenphase als pauschaler Steuersatz
Wir besteuern das Endvermögen mit einem Pauschalsatz (voreingestellt 26 %). Real wird die Auszahlung als Einkommen veranlagt — bei kleinen monatlichen Renten effektiv weniger Steuer, bei großen Kapital-Auszahlungen tendenziell mehr. Du kannst den Satz im Rechner anpassen.
Im Ergebnis: hängt von deiner Auszahlungsart ab 04Snapshot 2026
Der ESt-Tarif, der Grundfreibetrag und die Förderparameter sind auf Stand 2026 fixiert. Bei künftigen Tarifänderungen aktualisieren wir das Modell — die Logik bleibt offen lesbar. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen; die Rechtsverordnung zur konkreten Ausgestaltung des Standardprodukts (u. a. Kosten und Fondsauswahl) liegt aber noch nicht vor — einzelne Parameter können sich bis zum Start 2027 noch verschieben.
Im Ergebnis: kleine Verschiebungen in beide Richtungen möglich Weitere, kleinere Vereinfachungen
- KapESt ohne Soli: Im ETF-Vergleich rechnen wir die Kapitalertragsteuer mit 25 % statt mit 26,375 % (inkl. Solidaritätszuschlag). Das entlastet die ETF-Seite minimal — der gezeigte Förderdepot-Vorsprung ist real also eher etwas höher.
- Berufseinsteiger-Bonus: Den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus (200 € bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr, § 84 Satz 2 EStG) bilden wir noch nicht ab. Wer Anspruch hat, erhält real etwas mehr Förderung als angezeigt.
- Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Wir prüfen nicht automatisch, was günstiger ist. Effekt nur bei sehr hohen Einkommen (> ~85.000 € zvE pro Elternteil) spürbar.
- Beitragsbemessungsgrenze: Die Vorsorgepauschale wird bei sehr hohen Einkommen gedeckelt — wir vereinfachen den Deckelungs-Übergang.
- Förderung pro Person: Die 1.800 €-Grenze des Sonderausgabenabzugs gilt pro Person. Bei zwei Depots in einer Ehe (jeder spart eigenständig) ist der Vorteil entsprechend doppelt — wir zeigen den Effekt aktuell nur pro Sparer.
- Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (§ 24b EStG): In Steuerklasse II wird ein zusätzlicher Freibetrag (4.260 € + 240 € je weiterem Kind) vom zvE abgezogen. Wir modellieren ihn nicht. Die jährliche ESt-Summe liegt in unserem Modell daher rund 1.000–1.400 € zu hoch — auf den im Rechner gezeigten Steuervorteil aus dem 1.800 €-Förderbeitrag wirkt sich das aber nur mit etwa 20–30 €/Jahr aus, weil der Grenzsteuersatz im gleichen Tarifbereich bleibt. Im Ergebnis: marginal weniger übrig als angezeigt (~700–1.000 € über die Spardauer, nominal).