Riester kündigen oder ins Altersvorsorgedepot wechseln?
Mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 stellt sich für Millionen Riester-Sparer dieselbe Frage: Was mache ich jetzt mit meinem alten Vertrag? Die naheliegende Antwort — kündigen und das Geld ins neue, bessere Produkt stecken — ist fast immer die teuerste. Denn eine Kündigung löst eine Mechanik aus, die viele unterschätzen: Du zahlst die gesamte Förderung der letzten Jahre zurück. Dieser Text zeigt, welche drei Wege es wirklich gibt, was jeder kostet, und in welchem Fall welcher der richtige ist.
Eine Einordnung vorab: Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im März 2026 vom Bundestag beschlossen und im Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt; das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter — niemand wird zwangsumgestellt. Wie genau bestehendes Riester-Kapital ins neue Depot überführt werden kann, wird bis zum Start noch konkretisiert. Wo das den Ausschlag gibt, sagen wir es im Text.
Die drei Wege auf einen Blick
| Weg | Was passiert | Förderung | Für wen |
|---|---|---|---|
| Kündigen | Vertrag wird aufgelöst, Kapital ausgezahlt | muss zurückgezahlt werden (schädliche Verwendung) | fast nie sinnvoll |
| Beitragsfrei stellen | Vertrag ruht, keine neuen Beiträge | bleibt erhalten | wenn alte Konditionen schlecht, aber Förderung gesichert bleiben soll |
| Übertragen / wechseln | Kapital wandert förderunschädlich weiter | bleibt erhalten | wenn ein günstigeres förderfähiges Produkt verfügbar ist |
Die entscheidende Trennlinie verläuft nicht zwischen „alt" und „neu", sondern zwischen schädlicher und unschädlicher Verwendung. Alles, was den Förderrahmen verlässt, ist schädlich — und teuer.
Warum Kündigen so teuer ist
Wer einen Riester-Vertrag kündigt und sich das Guthaben auszahlen lässt, nimmt eine sogenannte schädliche Verwendung vor. Die Folge ist eindeutig: Sämtliche staatlichen Zulagen und alle über den Sonderausgabenabzug erhaltenen Steuervorteile, die du über die Laufzeit bekommen hast, werden zurückgefordert. Ausgezahlt bekommst du nur deine eigenen Beiträge plus die erwirtschafteten Erträge — und auf die Erträge fällt zusätzlich Steuer an.
Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar: Wer zehn Jahre lang Grund- und Kinderzulagen sowie Steuervorteile von zusammen mehreren tausend Euro erhalten hat, gibt genau diesen Betrag bei der Kündigung wieder ab. Die Förderung war nie „geschenkt" — sie war an die Zweckbindung Altersvorsorge geknüpft. Kündigung bricht diese Bindung, und der Staat holt sich seinen Anteil zurück.
Deshalb gilt die Faustregel: Kündigen ist nur dann eine Option, wenn der Vertrag so schlecht ist, dass selbst der Förderverlust ihn nicht mehr rettet — und das ist selten der Fall, weil es zwei günstigere Wege gibt.
Der unterschätzte Mittelweg: beitragsfrei stellen
Wenn das eigentliche Problem nicht der Vertrag an sich ist, sondern dass du nicht mehr einzahlen willst — etwa weil die neue Förderung im Altersvorsorgedepot attraktiver ist —, musst du nicht kündigen. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen: Er ruht, du zahlst nichts mehr ein, aber das bereits aufgebaute Kapital inklusive aller Förderung bleibt im Vertrag und wird zum Rentenbeginn ausgezahlt.
Das ist der risikoärmste Weg, wenn du unsicher bist. Du verlierst keine Förderung, hältst dir alle Optionen offen und kannst parallel im neuen Altersvorsorgedepot mit voller Förderung neu ansparen. Der Nachteil: Das alte Kapital bleibt in den alten — womöglich teuren — Konditionen liegen. Ob das schmerzt, hängt von den laufenden Kosten deines Altvertrags ab.
Wechseln: Förderung mitnehmen statt verlieren
Der dritte Weg ist die förderunschädliche Übertragung. Bei Riester war es schon immer möglich, das angesparte Kapital von einem Anbieter auf einen anderen geförderten Riester-Vertrag zu übertragen, ohne die Förderung zu verlieren — die Zweckbindung bleibt ja gewahrt.
Die für 2027 entscheidende Frage ist, ob und wie sich bestehendes Riester-Kapital in das neue Altersvorsorgedepot überführen lässt. Die Reform ist erkennbar darauf angelegt, Sparern den Übergang ins neue Produkt zu ermöglichen — die genauen Bedingungen, insbesondere ob die Übertragung ausdrücklich förderunschädlich und ohne neue Kosten erfolgt, werden bis zum Start 2027 noch konkretisiert. Bevor du dein Altkapital bewegst, lohnt sich deshalb der Blick auf den dann gültigen Stand der Ausführungsregeln.
Worauf du beim Wechsel in jedem Fall achten solltest:
- Wechselkosten. Ein Anbieterwechsel war bei Riester oft mit Gebühren verbunden. Prüfe, was die Übertragung kostet, bevor du sie anstößt.
- Zugesagte Garantien und Boni. Alte Verträge enthalten manchmal hohe garantierte Rentenfaktoren oder Schlussboni, die du beim Wechsel verlierst. Bei sehr alten Verträgen kann genau das den Ausschlag geben, lieber beitragsfrei zu stellen statt zu übertragen.
- Keine erneute Gesundheitsprüfung. Anders als beim Wechsel einer Versicherung gibt es beim Depot keine erneute Risikoprüfung — ein Punkt, der den Übergang erleichtert.
So entscheidest du
Drei Fragen führen zur richtigen Wahl:
- Brauchst du das Geld jetzt sofort und zweckfrei? Nur dann ist Kündigung überhaupt im Gespräch — und auch dann erst nach Abzug der zurückzuzahlenden Förderung rechnen.
- Hat dein Altvertrag wertvolle Garantien (hoher Rentenfaktor, Schlussbonus)? Wenn ja, eher beitragsfrei stellen und im Altersvorsorgedepot neu ansparen — so behältst du beides.
- Ist dein Altvertrag vor allem teuer und ohne besondere Garantien? Dann ist die förderunschädliche Übertragung ins günstigere Produkt der wirtschaftlichste Weg — vorbehaltlich der noch zu konkretisierenden Übertragungsregeln.
Was in jedem Fall gilt: Erst rechnen, dann handeln. Wie viel das neue Altersvorsorgedepot für deine Einkommens- und Familiensituation gegenüber deinem Altvertrag bringt, hängt von Förderquote, Laufzeit und Kosten ab — und genau das lässt sich beziffern, statt es zu schätzen.
Warum das neue Produkt überhaupt anders funktioniert als Riester, liest du in Riester scheiterte an drei Stellen.
